Definition der Bewerbsleitung
Die Bewerbsleitung besteht aus mindestens fünf unabhängigen Experten (technische, sicherheitsrelevante und sportliche Fachkompetenz). Sie ist für die Einhaltung des Reglements, die Bewertung von Strafen und die Entscheidung über Einsprüche verantwortlich.
Frist für technische Einsprüche:
Bis spätestens 11:00 Uhr am Tag der dynamischen Bewerbe.
Einspruchsverfahren nach dem Dauerlauf
- Protokolleinsicht: Unmittelbar nach dem Dauerlauf wird das offizielle Strafprotokoll für 30 Minuten am Jurytisch ausgelegt.
- Einspruch einlegen:
- Wer: Nur der registrierte Teamleiter/Teamleiterinnen (keine Fahrer/Fahrerinnen oder Teammitglieder).
- Wie: Mündlicher oder schriftlicher Einspruch mit Begründung und Beweismaterial (z. B. Videoaufnahmen).
- Frist für Einsprüche: Bis zum Ende der Siegerehrung.
Ablauf des Einspruchs
- Einreichung: Mündlicher oder schriftlicher Antrag. Jede Kommunikation läuft über den Teamleiter/Teamleiterinnen.
- Prüfung: Die Bewerbsleitung prüft den Einspruch.
- Entscheidung: Durch die Bewerbsleitung.