Allgemeine Bestimmungen

  1. Teammitglieder eines Teams müssen Schülerinnen und Schüler oder Studierende einer berufsbildenden Schule sein.
    Auch Absolventinnen und Absolventen, welche maximal vor einem Schuljahr die Ausbildung beendet haben, dürfen daran teilnehmen.
  2. Die Leitung und Ansprechperson des Teams muss an einer berufsbildenden Schule unterrichten. Sie ist für die Koordination des Teams sowie den Kontakt mit dem Veranstalter verantwortlich.
  3. Die Unterstützung der Teams durch Lehrende und Unternehmen ist gestattet.
  4. Ein Zweck des Wettbewerbs ist, dass die Schülerinnen und Schüler praktisches Wissen vermittelt bekommen. Das Wissen der Teammitglieder, ausgenommen der Teamleitung, wird bei der Challenge bewertet.
  5. Alle Teammitglieder müssen während der gesamten Veranstaltung einen Alkoholspiegel von 0,0‰ aufweisen und dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen stehen. Wird festgestellt, dass ein Mitglied gegen diese Regel verstößt, kann die Jury – je nach Schwere des Verstoßes und Wissen der anderen Teammitglieder – das betroffene Mitglied oder in begründeten Fällen das gesamte Team vom Wettbewerb ausschließen.
    Die Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen, ist für Fahrerinnen und Fahrer verboten. (Update 4. Juni 2025)
  6. Jede Änderung der Kriterien und Regeln während der Veranstaltung darf nur in Abstimmung mit den teilnehmenden Teams geschehen.
  7. Bei den dynamischen Wettbewerben darf pro Bewerb eine Fahrerin / ein Fahrer sowie eine Ersatzfahrerin / eine Ersatzfahrer antreten. Ihre Namen, der Wettbewerb zudem sie antreten, als auch der Teamname, müssen in den Fahrzeugspezifikationen angeführt sein. Jede Fahrerin / jeder Fahrer muss sich beim Wettbewerb mit einem gültigen Schülerausweis ausweisen.
  8. Bei allen Fahrzeugen ist die maximale Geschwindigkeit der Karts auf 40 km/h zu begrenzen. Bei der technischen Abnahme wird diese Fahrzeugeigenschaft am Rollenprüfstand überprüft.
  9. Arbeiten an Fahrzeugen dürfen nur unter Beachtung folgender Punkte durchgeführt werden:
    • Im für das jeweilige Team vorgesehenen Boxenbereich
    • Das Hinweisschild “in Service” muss angebracht sein.
    • Die Arbeiten dürfen nur unter Freigabe einer HV2 geschulten Person durchgeführt werden.
    • Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Teammitglieder mit mindestends HV1 Ausbildung und mit persönlicher Schutzausrüstung aufhalten.
  10. Nach Arbeiten am Fahrzeug ist eine erneute technischen Abnahme erforderlich.
  11. Jedes Team muss während des Wettbewerbs ein gültiges Exemplar des Reglements mitführen. Entfällt, weil online verfügbar.
  12. Frei rotierende Teile (Ketten, Zahnräder, außenrotierende Motoren), ausgenommen die Räder und Wellen müssen mit einem 2 mm dicken Metallschutzblech gesichert sein.
  13. Nach Bestehen der technischen Abnahme darf bis zum Ende des Wettbewerbs ohne Absprache mit der Bewerbsleitung nichts mehr am Fahrzeug verändert werden.
    Reperaturen sind zulässig. Wird bei der Reparatur der Ursprungszustand nicht wiederhergestellt, so ist eine neuerliche technische Abnahme durch die Bewerbsleitung erforderlich.
  14. Während eines dynamischen Wettbewerbs dürfen nur der Fahrer / die Fahrerin, welche zum entsprechenden Wettbewerb antritt, in Berührung mit dem Fahrzeug sein.
    Ab dem Zeitpunkt eines Verstoßes bekommt das Team keine weiteren Punkte.
  15. Das Fahrzeug darf keine scharfen Ecken oder Kanten haben, Blechkanten müssen mit Kantenschutz bedeckt sein. Diese Regelung gilt nur in Bereichen in denen die Fahrerin/der Fahrer entsprechende Kanten und Ecken berühren kann, oder solche, die außen am Fahrzeug sind.
    Bei Nichterfüllung dieser Regelung werden Strafpunkte vergeben!
  16. Das Fahrzeuggewicht ist definiert als das Gewicht des Fahrzeugs mit all seinen Komponenten, die es während der Fahrt mit sich führt, inklusive aller Flüssigkeiten.
  17. Das Fahrzeuggewicht muss in den Fahrzeugspezifikationen angeführt sein. Dies wird während des Wettbewerbs überprüft, Flüssigkeiten müssen für die Überprüfung des Fahrzeuggewichts nachgefüllt werden.
  18. Das Fahrzeug muss bis zur technischen Abnahme im vorgesehenen Werkstattbereich abgestellt sein. Nur bis zur technischen Abnahme dürfen an dem Fahrzeug noch Werkstattarbeiten durchgeführt werden.
  19. Disqualifizierte Fahrzeuge sind in einem extra definierten Bereich, bis zum Ende der Veranstaltung abzustellen. Am Fahrzeug dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, bis weitere Anweisungen von der Rennleitung erfolgen.
  20. Das Team darf mit seinem gesamten Equipment nur in dem zugewiesenen Bereich bleiben. Für die technische Abnahme muss es das benötigte Werkzeug mitnehmen.
  21. Auf dem vorgesehenen Durchfahrtsweg im Werkstattbereich dürfen keine Gegenständen liegen. Das Abstellen oder Ablegen von Werkzeugen und Ausrüstung, sowie längeres Aufhalten auf dem Durchfahrtsweg sollte unterlassen werden.
  22. An jedem Fahrzeug muss während des Wettbewerbs an der Front ein Aufkleber mit der ausgegebenen Startnummer auf der vorgegbenen Seite der Verfügung gestellte Barcode angebracht sein. Update23.Sept2025
  23. Die angetriebenen Räder der an den Wettbewerben teilnehmenden Fahrzeuge dürfen im Werkstattbereich / Boxenzone den Boden nicht berühren, um ungewolltes Losfahren zu verhindern.
  24. Jedes Team muss im Werkstattbereich einen eigenen, funktionierenden und geprüften Pulver- oder Kohlendioxid Feuerlöscher platziert haben.
  25. Jedes Fahrzeug muss auch mit Regenreifen ausgestattet werden können.
    Die Entscheidung über die verpflichtende Verwendung von Regenreifen erfolgt durch die Bewerbsleitung.
    Änderung März 2026
  26. Bei Verwendung von Wasserstoff ist das Sicherheitskonzept im Zuge einer Online Besprechung Ende Juni der Bewerbsleitung und / oder externen Experten vorzustellen. (Termin wird gemeinsam festgelegt)
  27. Der Betrieb von Drohnen ist verboten. Sanktionen werden von der Jury festgelegt. Update 23.Sept.2025
  28. Technische Unterlagen – Schaltpläne
    Bei der technischen Abnahme sind vollständige und aktuelle elektrische Schaltpläne verpflichtend vorzulegen.
    Die Schaltpläne müssen enthalten:
    * Gesamtübersicht Hochvolt- und Niedervolt-System
    * Darstellung der Traktionsbatterie(n)
    * Energymeter-Integration
    * Inverter und Hauptschalter
    * Sicherheits- und Abschaltsystem
    Fehlen die Unterlagen oder sind diese unvollständig werden Strafpunkte vergeben. Zusätzlich kann die Startfreigabe bis zur vollständigen Vorlage verweigert werden.
  29. Batterietausch
    Der Batterietausch ist zulässig. Dieser darf ausschließlich durch eine nachweislich geschulte HV-2-Person durchgeführt werden.
    Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Sanktion.
  30. Nachladen / Ladepunkte
    Das Nachladen ist ausschließlich zulässig:
    * an vordefinierten Ladepunkten
    * unter Aufsicht eines Teammitglieds
    * gemäß den Sicherheitsvorgaben des Veranstalters
    Ob das Nachladen am Veranstaltungsstandort gestattet ist und wie viele Ladepunkte zur Verfügung stehen, entscheidet das Organisationsteam bzw. die Direktion des jeweiligen Veranstaltungsortes.
    Die Regelung ist standortabhängig.
    Bei Verstoß gegen die Ladepunktregelung erfolgt eine Sanktion.
  31. Einheitliches Messsystem
    Für alle Bewerbe wird ein einheitliches, zentrales Messsystem (Zeitmessung, Rundenzählung, Section Control) vorgeschrieben.
    Ziel:
    * Vergleichbarkeit
    * Transparenz
    * Vermeidung von Messfehlern
    Die Verwendung nicht freigegebener Messsysteme ist unzulässig.
    Bei Verstoß erfolgt eine Sanktion.
  32. Batteriespannung
    Höhere Batteriespannungen als 60 V DC sind nicht zulässig.
    Die maximale Ladeschlussspannung der Traktionsbatterie beträgt:
    60 V DC (Grenzwert).
    Eine Überschreitung führt zur Disqualifikation vom Bewerb.
  33. HV-Schulung / Kontrolle / Sanktionen
    Eine gültige HV-Schulung/Zertifizierung der Personen ist verpflichtend. HV 1 für Schüler*innen, HV 2 für mindestens eine Lehrperson vom Team.
    Die Kontrolle erfolgt vor Ort durch einen benannten Safety Officer.
    Bei fehlender oder ungültiger HV-Zertifizierung erfolgt eines Sanktion.
    Bei Reparaturen an Hochvolt-Systemen muss eine HV-2-Lehrperson anwesend sein und die Arbeiten beaufsichtigen.
    Bei Verstoß erfolgt eine Sanktion.
  34. DC/DC-Wandler / Steuerbatterie / Messpunkt
    Die Hilfsenergie für Steuer- und Bordsysteme wird nicht gemessen. Gemessen wird ausschließlich die Energie, die der Traktionseinheit zugeführt wird.
    Das Energymeter ist anzuschließen:
    * direkt am Minuspol des Inverters bzw. der Traktionsbatterie so, dass die Inverter-Versorgungsleitung vollständig erfasst wird.
    * bei mehreren Invertern entsprechend erweitert
    * Bei mehreren Traktionsbatterien ist für jede Batterie ein eigenes Energymeter vorzusehen.
    Bei nicht regelkonformem Anschluss werden Sanktionen verhängt.
  35. Alternative Energiequellen
    Die aktuelle Messmethode erfasst sämtliche Energiequellen, die der Traktion zugeführt werden.
    Um Innovationen nicht einzuschränken (z. B. Wasserstoff, Photovoltaik, Range-Extender), können für zusätzliche Energiequellen gesonderte Innovationspunkte vergeben werden.
    Eine Umgehung der Energiebeschränkung durch nicht gemessene Energiezufuhr führt zur Disqualifikation.